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michael recker

Feuerlöscher

Feuerlöscher service

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind tragbare Feuerlöscher unverzichtbar. Diese müssen im Brandfall voll funktionsfähig sein, da sowohl die Rettung von Menschenleben als auch der Erhalt von Sachwerten von ihnen abhängt.

Die Funktionstüchtigkeit kann ausschließlich durch eine regelmäßige, fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundige sichergestellt werden.Als Brandschutzunternehmen und Vertriebspartner der Firma BAVARIA biete ich meinen Kunden alle Leistungen rund um Feuerlöscher an. Bei mir können Sie alle gängigen Feuerlöscher kaufen oder mieten. Ich Prüfe alle Arten von Feuerlöschern, ich warten Ihre Feuerlöscher in der Regel direkt vor Ort. Sie erhalten zu jedem geprüften Löscher einen detaillierten Prüfbericht in Digital oder in Papierformat, damit Sie Im Schadensfall gegenüber der Versicherung ein Nachweis erbringen können.

leistung im überblick
feuerlöscher kaufen
WICHTIG: DIE RICHTIGEN FEUERLÖSCHER KAUFEN
Wollen Sie im Rahmen des Brandschutzes für Ihr Unternehmen oder für zuhause Feuerlöscher kaufen, gilt es einiges zu beachten. Die erste Überlegung betrifft die Brandklassen. Nicht jeder Feuerlöscher ist aufgrund des Löschmittels zur Brandbekämpfung jedes Feuers geeignet. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, wo ein Brand bekämpft werden soll und welches Volumen der Löscher haben soll. Außerdem ist es wichtig, auf eine entsprechende Qualität des Feuerlöschers zu achten.Bei meinem Feuerlöscher Service können Sie ausschließlich Markenprodukte kaufen. Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Frage, welcher Feuerlöscher für Ihren privaten Haushalt oder Gewerbebetrieb am besten geeignet ist.
feuerlöscher entsorgen

Nicht mehr funktionstüchtigen Feuerlöscher sind zu entsorgen, Sie sollte wissen, dass dieser keinesfalls in den Hausmüll gehört. Feuerlöscher können umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Aus diesem Grund ist es ratsam, nicht mehr funktionsfähige Feuerlöscher fachgerecht zu entsorgen lassen.
- Bei der Wartung eines Feuerlöschers ist in etwa mit einer Arbeitszeit von 15 – 30 Minuten zu rechnen.
- Ersatzteile und ausgetauschtes Löschmittel werden nach Absprache extra in Rechnung gestellt.

FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN

FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN

Fluchtpläne, Rettungspläne, Gebäudepläne, Geschosspläne, Feuerwehrpläne, Laufkarten, Bestuhlungspläne und vieles mehr werden nach neuester DIN-Norm und unter Beachtung der örtlichen Richtlinien erstellt.

- Flucht- und Rettungspläne helfen Leben retten. Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach der neuen weltweit geltenden Norm DIN EN ISO 7010 gestaltet sein.

-Die Pläne werden nach DIN 23601 auf Grundlage der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) und in Anlehnung an die ArbStättV §4 gefertigt.

-Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung der Feuerwehr in einem Objekt oder einer baulichen Anlage sowie zur Beurteilung der Lage (Erstellung nach DIN 14 095).

-Die Feuerwehrlaufkarte dient der Feuerwehr zum schnellen Auffinden des ausgelösten Melderbereichs.

-Zu beachten ist auch, dass die Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person einer Prüfung unterzogen werden müssen.
Ich erstelle Ihnen
FOLGENDES MUSS IN EINEM FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN GRAFISCH DARGESTELLT WERDEN:
- der Grundriss des Gebäudes oder ein Teil (z.B. Etage) des gesamten Komplexes
- der Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- der Standort von Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage von Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder
- Standort der Sammelstellen
- Kennzeichnung des Standortes des Betrachters

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B, und C:

Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.

Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (z. B. Geschäftsführer, Vermieter, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mind. alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prüfen!

Brandabschottung

Brandabschottung

Ziel der Brandabschottung ist es, das Ausbreiten eines Feuers von einem Brandabschnitt in einen anderen zu verhindern. Dazu müssen Durchbrüche durch Decken und Wände, die z. B. bei der Installation und Durchführungen von Rohr- und Elektroleitungen entstehen, abgeschottet werden. Brandabschottungen sind zudem an Lüftungs- und Klimakanälen, Trägern (z. B. aus Stahl) und Fugen in Wänden und Decken notwendig da Durchbrüche, Fugen und Träger eine geringere Feuerwiderstandsdauer als die umliegenden Wände und Decken haben. Durch die Brandabschottung muss also sichergestellt werden, dass der Feuerwiderstand in allen Bereichen der Wand bzw. Decke gleich groß ist, d. h. die Abschottungen müssen den gleichen Feuerwiderstand aufweisen, wie die umliegenden Wände und Decken, um eine Übertragung von Feuer und Rauch zu verhindern.

Rauchmelder

Rauchmelder

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen. Das gilt unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder als Eigenheim selbst genutzt wird. Die Mindestausstattung muss in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, Fluren, die als Fluchtweg dienen, vorhanden sein. 

Rauchwarnmelder sollen im Gefahrenfall Brände frühzeitig auslösen und anwesende Personen im Gebäude unverzüglich warnen. In Einfamilienhäusern oder größeren Wohnungen ist der Einsatz vernetzter Rauchmelder per Funk zu empfehlen. So werden alle anwesenden Personen in der Nutzungseinheit sofort gewarnt und können das Gebäude schnellstmöglich verlassen. 

Besonders vorteilhaft für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist eine Signalweiterleitung an externe Geräte (z.B. Telefon, Seniorennotruf) oder die Einbindung vernetzter Rauchmelder in Systeme der Gebäude- und Sicherheitstechnik (Alarmanlage, Smart Home System).

Menschen mit verringertem Hörvermögen stellen besondere Anforderungen an einen wirkungsvollen vorbeugenden Brandschutz, denn sie können vor der drohenden Gefahr akustisch nicht gewarnt werden. In diesem Fall müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, damit für diese Personen eine Selbstrettung möglich ist. (vgl. Anhang E der DIN 14676-1). Häufig empfiehlt sich die Konzeption einer ganzheitlichen Gefahrenwarnanlage gem. DIN VDE 0826-1.
Erstattung durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte und Gehörlose. Die konkrete Vorgehensweise ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. In der Regel muss der Antragsteller zunächst einen Arzt aufsuchen, der eine entsprechende Verordnung ausstellt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zu Verfügung!
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