In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen. Das gilt unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder als
Eigenheim selbst genutzt wird. Die Mindestausstattung muss in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, Fluren, die als Fluchtweg dienen, vorhanden sein.
Rauchwarnmelder sollen im Gefahrenfall Brände frühzeitig auslösen und anwesende Personen im Gebäude unverzüglich warnen. In Einfamilienhäusern oder größeren Wohnungen ist der Einsatz vernetzter Rauchmelder per Funk zu empfehlen. So werden alle anwesenden Personen in der Nutzungseinheit sofort gewarnt und können das Gebäude schnellstmöglich verlassen.
Besonders vorteilhaft für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist eine Signalweiterleitung an externe Geräte (z.B. Telefon, Seniorennotruf) oder die Einbindung vernetzter Rauchmelder in Systeme der Gebäude- und Sicherheitstechnik (Alarmanlage, Smart Home System).
Menschen mit verringertem Hörvermögen stellen besondere Anforderungen an einen wirkungsvollen vorbeugenden Brandschutz, denn sie können vor der drohenden Gefahr akustisch nicht gewarnt werden. In diesem Fall müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, damit für diese Personen eine Selbstrettung möglich ist. (vgl. Anhang E der DIN 14676-1). Häufig empfiehlt sich die Konzeption einer ganzheitlichen Gefahrenwarnanlage gem. DIN VDE 0826-1.